Die Hauptversammlung des BVK
Die Hauptversammlung ist im BVK das höchste Organ, hier können alle Entscheidungen getroffen werden, die nicht ausdrücklich anderen Verbandsgremien zugewiesen sind. Sie findet in der nach dem BGB vorgeschriebenen Form statt.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Hauptversammlung gehören die Festlegung politischer und berufspolitischer Grundsatzpositionen, die Festlegung des Verbandshaushalts und der Mitgliedsbeiträge, die Wahl und die Entlastung des Präsidiums und das Recht, den eigenen Ordnungsrahmen in Gestalt der Satzung zu ändern und den Verband aufzulösen.
Die Hauptversammlung des BVK findet jährlich im zweiten Kalenderquartal statt und wird vom Präsidenten des Verbandes unter Angabe der Tagesordnung mindestens sechs Wochen vor dem Versammlungstag schriftlich einberufen. Außerordentliche Hauptversammlungen können bei Bedarf einberufen werden. Sie müssen einberufen werden, wenn Bezirksverbände dies verlangen, die zusammen über mindestens 1/3 der Stimmen verfügen. Der Präsident leitet die Sitzungen der Hauptversammlung.
Die Delegierten werden in den Bezirksverbänden in direkter Wahl gewählt und haben in der Hauptversammlung so viele Stimmen, wie der von ihm vertretene Bezirksverband am Ende des vorangegangenen Jahres zahlende ordentliche Mitglieder hatte. Die Delegierten sind nicht weisungsgebunden, da sie in keinem Auftragsverhältnis zu ihrem Bezirksverband stehen. Sie haben aber die Interessen des Verbandes und die seiner Mitglieder zu beachten und zu wahren.
Die nächste Jahreshauptversammlung des BVK findet 4. bis 6. Juni 2025 in Bonn statt.
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